Riester Rente
Rentenlücke schließen
– staatlich und stattlich
Die Riester-Rente:
sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Rente
Immer weniger Erwerbstätige bezahlen die Renten von immer mehr Ruheständlern – um das gesetzliche Rentensystem zu erhalten, wird der Rentenaufwand sinken, die sich somit auftuenden Versorgungslücken privat geschlossen werden müssen.
Eine gute Möglichkeit für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Beamte oder Landwirte und deren Angehörige ist die „Riester-Rente“. Dabei wird aus eigenen Einzahlungen, staatlichen Zulagen (175,-Euro im Jahr Grundzulage, 185,-Euro im Jahr Kinderzulage und sogar 300.- Euro Kinderzulage für alle, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden) ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem dann im Ruhestand lebenslang eine zusätzliche Rente ausgezahlt wird. Und für den Todesfall lassen sich auch die Hinterbliebenen absichern.
Bereits zum Rentenbeginn kann über bis zu 30 Prozent des Kapitals verfügt werden – bei Verträgen von vor 2005 über bis zu 20 Prozent. Bei Arbeitslosigkeit oder im Insolvenzfall ist das eingezahlte Kapital pfändungssicher.
Zusätzlich zur Erhöhung der Grundzulage bringt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz eine weitere Verbesserung für Riester-Sparer: Geringverdiener, die bei Rentenbeginn aufgrund einer zu niedrigen gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, müssen die Riester-Rente nicht mehr wie bisher komplett auf die Sozialleistung anrechnen lassen. Künftig ist die staatlich geförderte Altersvorsorge bis zu einem Betrag von bis zu 202 Euro monatlich anrechnungsfrei. Neben Geringverdienern profitieren davon Menschen mit einer unregelmäßigen Erwerbsbiografie wie Frauen, die ihre Berufstätigkeit zugunsten der Kindererziehung mehrere Jahre unterbrochen haben.
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